Datenschutzvereinbarung zum 1. September 2023

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um uns Ihre Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu übermitteln.

    Geburtsdatum

    • Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass der Treuhänder, welcher die Daten der Ok Job AG verwaltet; nämlich die REALISATOR AG, meine persönlichen Daten (z. B. Name/Vorname, Adresse, Einsatzvertrag, Lohnabrechnungen) verwendet und speichert. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass meine Zustimmung jederzeit durch eine einfache Mitteilung meinerseits widerrufen werden kann. Ich ermächtige OK Job AG und/oder REALISATOR AG ausdrücklich zur Archivierung meines gesamten Dossiers und ermächtige sie, dieses gegebenenfalls so lange aufzubewahren, bis Ansprüche aus einem allfälligen Arbeitsverhältnis oder aus anderen Gründen verjährt sind. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich damit einverstanden, meine Lohnabrechnung per E-Mail zu erhalten und bestätige, dass alle von mir gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.
    • Genehmigung für die Bearbeitung von Personendaten
      Mit dem revidierten Datenschutzgesetz (nDSG) müssen die Grundsätze gemäss Art. 6 nDSG bei der Bearbeitung von Personendaten eingehalten werden. Ab September 2023 ist für die Bearbeitung von besonders schützenswerten Daten (z.B. Gesundheitsdaten oder Bewerbungsfotos, auf denen die Herkunft oder Ethnie erkennbar sein könnte) sowie bei Profiling mit hohem Risiko eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich (Art. 6 Abs. 7 Bst. a und b nLPD).
    • Datenübermittlung & Einholung von Referenzen.
      Die Verordnung über die Arbeitsvermittlung verlangt zudem eine schriftliche Einwilligung zur Datenbearbeitung in den folgenden Fällen (Arbeitsvermittlung: Art. 19 Abs. 1 AVV; Personalverleih: Art. 47 Abs. 1 AVV), wenn:
      1. Daten über Stellensuchende und offene Stellen an andere Agenturen oder an Geschäftspartner weitergegeben werden, die rechtlich vom Unternehmen unabhängig sind.
      2. Meinungen und Referenzen über Stellensuchende eingeholt werden.
      3. Daten über Arbeitssuchende und offene Stellen werden über die Landesgrenzen hinaus weitergegeben
    • Aufbewahrung von Bewerberdaten
      Für die Aufbewahrung von Bewerberdaten, die (noch) nicht vermittelt oder verliehen wurden, z. B. wenn die Bewerbungsunterlagen für ein weiteres Jahr in der Datenbank aufbewahrt werden, ist ebenfalls die Einwilligung des Bewerbers erforderlich.
    • Lesen von personenbezogenen Daten auf Anfrage.
      Jeder temporäre Mitarbeiter (TZ) hat das Recht, Auskunft über die über ihn verarbeiteten Daten zu erhalten (Art. 25 nDSG - das sogenannte Auskunftsrecht). Er kann seine Daten in einem allgemein gebräuchlichen elektronischen Format anfordern (Art. 28 nDSG).